Ein Zertifikat der Arbeitsgemeinschaft können die Betreiber ausgewiesener Schlaganfallstationen beantragen, wenn die Schlaganfallstation mindestens ein Jahr in Betrieb ist und
mindestens 250 Patienten im Vorjahr behandelt worden sind.
Seit 2012 erfolgt die (Re)Zertifizierung regionaler Schlaganfallschwerpunkte und von Schlaganfallzentren über die LGA-Intercert in Cooperation mit der Deutschen
Schlaganfallgesellschaft (DSG). Entsprechende Anträge sind an
die DSG zu richten.
Die Zertifizierung lokaler Schlaganfalleinheiten erfolgt als Baden-Württemberger Besonderheit in Zusammenarbeit zwischen der AGSW und der LGA-Intercert.
Der Zertifizierungsantrag für lokale Schlaganfalleinheiten wurde im Januar 2019 erneut überarbeitet. Ab dem 01.05.2019 gestellte Anträge müssen das aktuelle
Formular (Version 01.2019) verwenden, das auch im Download-Bereich gefunden werden kann. Sollte zuvor noch eine ältere Antragsversion benötigt
werden, finden Sie diesen noch im Download-Bereich.
Der ausgefüllte Zertifizierungsantrag für eine lokale Schlaganfalleinheit ist inkl. der Antrags-Anlagen per eMail an folgende Adresse zu richten: Michael.Fetter@srh.de
Das Einreichen eines ausgedruckten Antrags auf postalischem Weg ist ab 2019 nicht mehr zulässig.