Ein Zertifikat der Arbeitsgemeinschaft können die Betreiber ausgewiesener Schlaganfallstationen beantragen, wenn die Schlaganfallstation mindestens ein Jahr in Betrieb ist und
mindestens 250 Patienten im Vorjahr behandelt worden sind.
Die (Re)Zertifizierung regionaler Schlaganfallschwerpunkte und von Schlaganfallzentren erfolgt über die LGA-Intercert in Cooperation mit der Deutschen
Schlaganfallgesellschaft (DSG). Entsprechende Anträge sind an
die DSG zu richten.
Die Zertifizierung lokaler Schlaganfalleinheiten erfolgt als Baden-Württemberger Besonderheit in Zusammenarbeit zwischen der AGSW und der LGA-Intercert.
Der Zertifizierungsantrag für lokale Schlaganfalleinheiten ist in der jeweils gültigen Form im Download-Bereich
zu finden. Der ausgefüllte Zertifizierungsantrag für eine lokale Schlaganfalleinheit ist inkl. der Antrags-Anlagen per eMail an folgende Adresse zu senden: martina.schleicher@de.tuv.com
Das Einreichen eines ausgedruckten Antrags auf postalischem Weg ist nicht zulässig.