Herausgeber & Zielsetzung:
Die Arbeitsgemeinschaft Schlaganfallstationen Baden-Württemberg e.V. (ASBW e.V.) ist die Herausgeberin von Zertifikaten für spezialisierte Schlaganfalleinheiten. Die ASBW ist eine medizinische Fachgesellschaft, die sich seit dem Jahr 2000 im Auftrag des Sozialministeriums in Baden-Württemberg auf die Verbesserung der stationären Schlaganfallversorgung konzentriert mit dem Ziel das hohe Niveau der landesweiten 3-stufigen Schlaganfallversorgung kontinuierlich weiter zu entwickeln.
Geltungsbereich:
Die Zertifizierung der Schlaganfallzentren (Überregionale Stroke Units) und Regionalen Schlaganfallschwerpunkte (Regionale Stroke Units) erfolgt in Baden-Württemberg durch die Deutsche
Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) und die Zertifizierung der "Lokalen Schlaganfallstationen" durch die ASBW e. V. jeweils in Zusammenarbeit mit der LGA lnterCert Zertifizierungsgesellschaft mbH.
Lokale Schlaganfallstationen sind in der Schlaganfallkonzeption Baden-Württemberg als unterste Versorgungsebene ausgewiesen, die ein wohnortnahes qualitätsgesichertes Behandlungsangebot zur
Akutversorgung des Schlaganfalls sicherstellen. Das Zertifizierungsverfahren der ASBW ermöglicht es den spezialisierten lokalen Schlaganfallstationen, sich einem bundesweit anerkannten strukturierten
Qualitätsentwicklungs- und Überprüfungsverfahren zu unterziehen.
Kriterienentwicklung & Aktualisierung:
Das Zertifizierungsverfahren für Lokale Schlaganfallstationen wurde in Anlehnung an die Kriterien der Deutschen Schlaganfallgesellschaft e.V. (DSG) entwickelt und das Qualitätsaudit grundlegend
nach dem gleichen Verfahren durchgeführt wie bei Stroke-Unit-Zertifizierungen der DSG.
Die Anforderungen für die Zertifizierung werden durch den Vorstand der ASBW definiert. Die Kriterien für eine „Lokale Stroke Unit“ sind im Erhebungsbogen/Zertifizierungsantrag auf der Website der
ASBW veröffentlicht.
Die Mindestanforderungen orientieren sich an der Schlaganfallkonzeption des Landes Baden-Württemberg und entsprechen – abgesehen von den dort genannten expliziten Unterscheidungsmerkmalen – den
strukturellen und prozessualen Zertifizierungskriterien der DSG für „Regionale Stroke Units“.
Ablauf des Prüfverfahrens:
Die konkreten Mindest- und Zusatzanforderungen für eine Zertifizierung können dem Erhebungsbogen entnommen werden. Die Begutachtung der Bewerberkliniken erfolgt durch zwei einen Auditor des TÜV
Rheinland (LGA InterCert Zertifizierungsgesellschaft GmbH) und dem medizinischen Fachauditor der ASBW e.V.. Beide überprüfen in einem Vor-Ort-Termin, ob die Einrichtung die geforderten Kriterien
erfüllt. Bei geringfügigen, begründeten Abweichungen von den Zusatzanforderungen kann eine Auflage erteilt werden. Diese ist innerhalb von drei (ggf. sechs) Monaten nachzuweisen. Darüber hinaus geben
die Auditoren den Einrichtungen Hinweise, wie diese beispielsweise ihre organisatorischen Abläufe verbessern können.
Grundlage der Zertifikatsvergabe:
Die abschließende Entscheidung trifft der unabhängige Ausschuss für Zertifikatserteilung, der durch den Vorstand der ASBW e.V. gebildet wird. Die Einrichtungen sind vertraglich verpflichtet,
Änderungen bezüglich der Erfüllung von Mindest- oder Zusatzanforderungen sind umgehend mitzuteilen. Bei Nichterfüllung erfolgt die Entziehung oder das Aussetzen des Zertifikats.
Wird ein Wiederholungs-Audit nicht fristgerecht und vollständig durchgeführt oder festgestellte Abweichungen nicht zeitgerecht behoben, erfolgt ebenfalls eine Aussetzung oder Entziehung des
Zertifikats.
Das Zertifizierungsprogramm und seine Anforderungen wird in jährlich stattfindenden Sitzungen der Zertifizierungskommission überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Eine grundsätzliche Aktualisierung erfolgt im Rahmen der Überarbeitung der Schlaganfallkonzeption des Landes, an der die ASBW inhaltlich mitwirkt.
Die Behandlung in Schlaganfalleinheiten erhöht signifikant die Wahrscheinlichkeit des Überlebens, die Chance wieder in den häuslichen Rahmen zurückzukehren und den Grad der Unabhängigkeit nach akutem Schlaganfall bei gleichzeitig statistisch verkürztem stationärem Aufenthalt (Langhorne et al. 2020, Langhorne et al. 2013, Sun Y et al. 2013). Da das Outcome bei akutem Schlaganfall von der Behandlung auf einer spezialisierten Schlaganfalleinheit, von Thrombolyse und Thrombektomie sowie von der Zeit zwischen Ereigniseintritt und Beginn der genannten Therapien abhängt, müssen nach der Landeskonzeption alle Patienten mit Verdacht auf einen akuten Schlaganfall ausnahmslos notfallmäßig in eine zertifizierte Schlaganfalleinheit eingewiesen und dort umgehend diagnostiziert werden.
Die Einrichtung einer Schlaganfallspezialeinheit stellt einen Mehrwert für die Patientenversorgung und die zertifizierte Klinik gegenüber einem nicht zertifizierten Krankenhaus dar.
Bitte beachten Sie, dass seit Mai 2023 die neue Version (3.0) des Antrages auf Zertifizierung einer lokalen Schlaganfalleinheit zu verwenden ist.
Ein Zertifikat der Arbeitsgemeinschaft können die Betreiber ausgewiesener Schlaganfallstationen beantragen, wenn die Schlaganfallstation mindestens ein Jahr in Betrieb ist und
mindestens 250 Patienten im Vorjahr behandelt worden sind.
Die (Re)Zertifizierung regionaler Schlaganfallschwerpunkte und von Schlaganfallzentren erfolgt über die LGA-Intercert in Cooperation mit der Deutschen
Schlaganfallgesellschaft (DSG). Entsprechende Anträge sind an
die DSG zu richten.
Die Zertifizierung lokaler Schlaganfalleinheiten erfolgt als Baden-Württemberger Besonderheit in Zusammenarbeit zwischen der AGSW und der LGA-Intercert.
Der Zertifizierungsantrag für lokale Schlaganfalleinheiten ist in der jeweils gültigen Form im Download-Bereich
zu finden. Der ausgefüllte Zertifizierungsantrag für eine lokale Schlaganfalleinheit ist inkl. der Antrags-Anlagen per eMail an folgende Adresse zu senden:
martin.ossenbrink(at)de.tuv.com
Das Einreichen eines ausgedruckten Antrags auf postalischem Weg ist nicht zulässig.