Herzlich willkommen auf den Internetseiten der Arbeitsgemeinschaft Schlaganfallstationen Baden-Württemberg e.V.

 

Unsere Arbeitsgemeinschaft dient der Verbesserung der Schlaganfallversorgung in Baden-Württemberg, insbesondere der Optimierung der Zusammenarbeit der Schlaganfallstationen an den verschieden Kliniken.
Dieser Vereinszweck wird erreicht durch:
a) Maßnahmen der Standardisierung und Zertifizierung der Schlaganfallversorgung in Baden-Württemberg
b) Fortbildungsveranstaltungen
c) Herausgabe von Leitlinien und Überprüfung der infrastrukturellen Voraussetzungen an Standorten mit Schlaganfallstationen
d) Wissenschaftliche Begleitung der obengenannten Aktivitäten

 

Die Arbeitsgemeinschaft Schlaganfallstationen Baden-Württemberg (ASBW) ist ein eingetragener Verein, der im Jahr 2000 auf Initiative des Sozialministeriums Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit führenden Schlaganfallexperten gegründet wurde. Als medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft strebt sie eine praxisnahe, flächendeckende und bestmögliche Versorgung betroffener Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg an.

Zusammen mit der LGA InterCert Zertifizierungsgesellschaft mbH ist die ASBW Herausgeberin von Zertifikaten für spezialisierte Einrichtungen zur Schlaganfallbehandlung, die sich einem strukturierten Qualitätsentwicklungs- und Überprüfungsverfahren unterziehen.

Das Schlaganfallkonzept des Landes Baden-Württemberg sieht ein 3-stufiges Versorgungsmodell (Überregionale Stroke Units,  Regionale Stroke Units und Lokale Schlaganfallstationen) vor.

 

Die Kriterien für die dritte Stufe d.h. den „Lokalen Schlaganfallstationen“  sind im Erhebungsbogen/Zertifizierungsantrag auf der Website der ASBW (Zertifizierung) veröffentlicht. Die Einhaltung der Qualitätsanforderungen für eine „Lokale Stroke Unit“ wird durch die ASBW regelmäßig in einer Begutachtung alle 3 Jahre überprüft. Die Begutachtung der Bewerberkliniken erfolgt durch einen medizinischen Fachauditor der ASBW und einen Auditor des TÜV Rheinland (LGA InterCert). Beide überprüfen in einem Vor-Ort-Termin, ob die Einrichtung die geforderten Kriterien erfüllt. Bei geringfügigen, begründeten Abweichungen von den Zusatzanforderungen kann eine Auflage erteilt werden. Darüber hinaus geben die Auditoren den Einrichtungen Hinweise, wie diese beispielsweise ihre organisatorischen Abläufe verbessern können.